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Anfrage: Alpeninitiative. Massnahmen des EVED

Geschäftsnummer:

94.3041

Eingereicht von:

Borradori Marco

Einreichungsdatum:

28.02.1994

Stand der Beratung:

Erledigt

Zuständigkeit:

Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement

Schlagwörter:

Strassen; Verfügt; Massnahme; Verkehr; Kanton; Tessin; Verfügten; Alpen-Initiative; Bundesrat; Regionen; Verkehrspläne; Lugano; Ausbau; Kantons; Massnahmen; Locarno; Planungs; Mobilität; Umfahrungsstrassen; Gefährden; Meinung; Sinne; Würde; Bereiten; Schwierigkeiten; Rechneten; Strassenbauaufträgen; Baufirmen; Würde; Arbeitsplätze

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Eingereichter Text

Nach dem Ja zur Alpen-Initiative hat das EVED die Einstellung sämtlicher National- und Hauptstrassenprojekte im Alpengebiet, darunter auch im Kanton Tessin, verfügt. Diese Massnahme sorgt in meinem Kanton für Unruhe. Sie trifft im Tessin Hauptverkehrsachsen, auf denen in den kommenden Jahren für die Mobilität und den Verkehr Entscheidendes auf dem Spiel steht. Es geht um wesentliche Strassenachsen, bei denen man schon seit Jahren auf einen angemessenen Ausbau wartet und für die ausführungsreife kantonale Bauprojekte vorliegen.

Sollten die von Bern verfügten Massnahmen nicht bloss vorläufiger Natur sein, so wären sämtliche Planungs- und Projektierungsstudien zur Umsetzung der Strassen- und Verkehrspläne ganzer Regionen wie dem Luganese oder dem Locarnese umsonst gewesen, und dabei hat man dafür Jahre der Vorbereitung und riesige Geldsummen investiert. Die Erwartung der Bevölkerung im Malcantone, die seit Jahren auf den Ausbau der Kantonsstrasse hofft, wäre vergeblich gewesen.

Im Kanton Tessin nimmt die Skepsis von Tag zu Tag zu. Es ist deshalb unumgänglich, aus dieser unerfreulichen Pattsituation herauszufinden.

Ich stelle dem Bundesrat daher folgende Fragen:

1. Was haben die von der Verfügung des EVED betroffenen Tessiner Strassen mit dem Geist der Alpen-Initiative zu tun?

2. Ist er nicht auch der Ansicht, dass diese Massnahme, falls sie bekräftigt werden sollte, die bereits begrenzten wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten einer Randregion wie des Kantons Tessin noch weiter einschränken würde, was überdies Arbeitsplätze gefährden und den Baufirmen, die noch für dieses Jahr mit Strassenbauaufträgen rechneten, Schwierigkeiten bereiten würde?

3. Ist er in diesem Sinne nicht auch der Meinung, dass man zumindest die Bedeutung der verschiedenen Strassenstücke, für die der Planungsstopp verfügt wurde, besser bewerten müsste?

4. Bis wann werden die verfügten Massnahmen in Kraft bleiben?

5. Hält der Bundesrat es nicht für möglich, bereits jetzt die prioritären Bauvorhaben für die Verkehrspläne in den Regionen Locarno und Lugano (Arbeiten auf der Achse Lugano--Agno--Ponte Tresa, Cornaredo-Tunnel, Umfahrungen Agno und Bioggio) als "Umfahrungsstrassen" ins Auge zu fassen und sie dementsprechend von der verfügten Massnahme auszunehmen?

6. Findet der Bundesrat nicht auch, dass die Strassen- und Verkehrspläne der Regionen Lugano und Locarno, die den Verkehr besser verteilen und die Mobilität mit öffentlichen Verkehrsmitteln steigern sollen, genau der von der Alpen-Initiative gewünschten Richtung entsprechen und allein schon aus diesem Grund von der verfügten Massnahme ausgenommen werden sollten?

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Weitere Informationen


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